Werden Sie Tippgeber!

Erhalten Sie 20% Provision von der Netto-Maklercourtage*

Sie haben einen Hinweis von Ihren Verwandten, Freunden, Kollegen oder im Bekanntenkreis über die jetzige oder spätere Verkaufsabsicht einer Immobilie erhalten? Mit dieser Information können Sie Ihre Urlaubskasse füllen. Unterstützen Sie den Verkaufswilligen und empfehlen Sie RE/MAX Traumimmobilien und profitieren Sie nach einem erfolgreichen Verkauf von der Tippprovision.

Eine Win-Win-Situation schaffen

Am besten jetzt starten!

Sie als Tippgeber unterstützen REMAX Traumimmobilien Emmering bei der Empfehlung unserer Dienstleistungen im Immobilienbereich. *Mit der Tippgeberprovision in Höhe von 20% beteiligen wir sie an der Netto-Maklercourtage für Immobilienverkäufe, wenn wir aufgrund Ihrer Empfehlung eine Immobilie im Auftrag des Eigentümers erfolgreich mit einem notariellen Kaufvertrag vermitteln (siehe Geschäftsbedingungen).

Ihr Kontakt zum Immobilieneigentümer kann im familiären, kollegialen, freundschaftlichen Verhältnis stehen oder im Bekanntenkreis erfolgen. Beachten Sie bitte das eine Tippgeberprovision bei Ehe- oder Lebenspartner des Eigentümers nicht erfolgen kann.

 

01

Sobald sie mit uns Kontakt aufnehmen und Sie der Datenspeicherung Ihrer Daten zustimmen, nehmen wir Sie als Tippgeber in unserer exklusiven Traumimmobilien-Datenbank auf.

Datenbank

02

Prüfung

Wir nehmen Ihren Hinweis zu einer möglichen Verkaufsabsicht einer dritten Person auf und prüfen Ihre Angaben sorgfältig. Nach Abschluss der Prüfung melden wir uns bei Ihnen. 

03

Kontaktaufnahme

Wir nehmen mit dem von Ihnen gemeldeten Verkaufsinteressenten Kontakt auf. Sofern wir einen Vermittlungsauftrag für die Immobilie erhalten, informierten wir Sie darüber. 

04

Verkauf

Sollte die Immobilie durch unsere Vermittlung erfolgreich an einen Käufer vermittelt und der Verkauf notariell beurkundet werden, informieren wir Sie selbstverständlich auch darüber.

05

Provisionshöhe

Nach Abschluss des notariellen Kaufvertrages informieren wir Sie über die voraussichtlich an Sie auszuzahlende Tippgeberprovision.

06

Auszahlung

Nach Eingang der gesamten Maklercourtage bei uns wird Ihre Tippgeberprovision auf Ihr Konto ausgezahlt. Sie erhalten 20% der gesamten von uns vereinnahmten Netto-Maklercourtage. Bitte beachten Sie hierzu unsere geltenden Geschäftsbedingungen für die Tippgeberprovision.

So funktioniert die Tippgebervermittlung

Berechnungsbeispiele für die Tippgeberprovision (netto)
 

unverbindliche Rechenbeispiele

Immobilienverkaufspreis

450.000 EURO

Maklerprovision

Tippgeberprovision

1.250.000 EURO

850.000 EURO

3,00 %

3,00 %

3,00 %

2.700 EURO

5.100 EURO

7.500 EURO

Unsere Geschäftsbedingungen für die Tippgeberprovision

§ 4 Datenschutz und Verhaltensregeln für Tippgeber

§ 2 Volljährig- & Geschäftsfähigkeit

Als Tippgeber dürfen Sie uns personenbezogene Daten des Immobilieneigentümers nur dann übermitteln oder weitergeben, wenn hierfür eine entsprechende datenschutzrechtliche Rechtsgrundlage besteht. Soweit eine Einwilligung erforderlich ist, muss diese vor der Weitergabe eingeholt werden.

 

Als Tippgeber verpflichten Sie sich, Immobilieneigentümer weder zu belästigen noch durch Druck, aggressive Ansprache oder irreführende Angaben zur Kontaktaufnahme mit REMAX Traumimmobilien zu bewegen. Unaufgeforderte Werbe-E-Mails oder Werbeanrufe, die gegen geltende gesetzliche Vorschriften verstoßen, sind unzulässig. Insbesondere darf der Eindruck einer rein privaten oder uneigennützigen Empfehlung nicht vorgetäuscht werden, wenn tatsächlich wirtschaftliche Interessen verfolgt werden.

 

Der Tippgeber ist verpflichtet, die geltenden datenschutzrechtlichen und wettbewerbsrechtlichen Vorschriften einzuhalten. Bei Verstößen gegen diese Bestimmungen können sich rechtliche Konsequenzen ergeben. Dies gilt insbesondere für Verstöße gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

Damit Sie eine Tippgeberprovision von REMAX Traumimmobilien erhalten können, müssen Sie mindestens 18 Jahre alt und voll geschäftsfähig sein. Diese Voraussetzungen sind erforderlich, um einen Tippgebervertrag mit uns abschließen zu können.

 

 

§ 5 Befangenheit und persönliche Beziehungen

Als Tippgeber dürfen Sie weder Ehe- oder Lebenspartner des Immobilieneigentümers sein noch mit diesem in einem gemeinsamen Haushalt leben oder in einer sonstigen engen wirtschaftlichen Beziehung zu ihm stehen.

 

Darüber hinaus dürfen Sie nicht geschäftlich mit dem Immobilieneigentümer verflochten sein, sofern dadurch ein Interessenkonflikt entstehen kann.

 

Mit dieser Regelung soll sichergestellt werden, dass die Tippabgabe unabhängig und frei von relevanten persönlichen oder wirtschaftlichen Interessenkonflikten erfolgt.

§ 8 Auszahlung der Tippgeberprovision

Die Tippgeberprovision beträgt 20 % der von REMAX Traumimmobilien Emmering vereinnahmten Netto-Maklercourtage für die erfolgreich vermittelte Immobilie.

 

Ein Anspruch auf die Tippgeberprovision entsteht, wenn die von Ihnen gemeldete Immobilie durch REMAX Traumimmobilien Emmering erfolgreich vermittelt und der Kaufvertrag zwischen dem Eigentümer und dem Käufer rechtswirksam notariell beurkundet wurde.

 

Die Auszahlung der Tippgeberprovision erfolgt per Banküberweisung spätestens innerhalb von 30 Tagen, nachdem sowohl der notarielle Kaufvertrag rechtswirksam abgeschlossen als auch der vollständige Kaufpreis durch den Käufer gezahlt wurde und die entsprechende Maklercourtage bei REMAX Traumimmobilien Emmering eingegangen ist.

§ 9 Steuerpflichtige Einnahmen

Die Tippgeberprovision stellt eine Einnahme dar, die von Ihnen eigenverantwortlich steuerlich zu berücksichtigen ist.

 

Für gelegentliche Tippgeberprovisionen, die als sonstige Einkünfte im Sinne des § 22 Nr. 3 EStG einzuordnen sind, gilt eine Freigrenze von 256 € pro Kalenderjahr. Liegen die entsprechenden Einkünfte unter dieser Grenze, sind sie nicht einkommensteuerpflichtig. Wird die Freigrenze erreicht oder überschritten, kann der gesamte Betrag steuerpflichtig sein. 

 

Bei wiederholter oder regelmäßiger Tippgebertätigkeit kann eine abweichende steuerliche Beurteilung erforderlich sein. Insbesondere ist im Einzelfall zu prüfen, ob eine unternehmerische Tätigkeit vorliegt und ob Umsatzsteuerpflicht besteht.

 

Bitte informieren Sie sich bei Ihrem Steuerberater über Ihre individuellen steuerlichen Pflichten. 

 

REMAX Traumimmobilien Emmering übernimmt keine individuelle steuerliche Beratung.

§ 6 Ausschluss der Tippgeberprovision bei eigenen Immobilien

Wenn Sie Ihre eigene Immobilie über RE/MAX Traumimmobilien Emmering verkaufen möchten, besteht für diese Immobilie kein Anspruch auf eine Tippgeberprovision.

 

In diesem Fall betreuen wir Sie direkt als Eigentümer und unterstützen Sie professionell bei der Vermarktung und dem Verkaufsprozess Ihrer Immobilie. Die Konditionen für die Vermittlung Ihres eigenen Objekts werden individuell vereinbart.

§ 7 Höhe & Berechnung der Tippgeberprovision

Die Tippgeberprovision beträgt 20 % der vom Makler aus dem durch den Tippgeber vermittelten Geschäft tatsächlich vereinnahmten Netto-Maklerprovision.

 

Die Berechnungsgrundlage ist die im jeweiligen Maklervertrag vereinbarte Maklerprovision, die üblicherweise 3,00 % beträgt. Die Höhe der Maklerprovision kann jedoch aufgrund individueller Vereinbarungen zwischen dem Makler und dem Eigentümer von diesem üblichen Satz abweichen und sich sowohl erhöhen als auch verringern.

 

Die Tippgeberprovision wird somit nicht auf Grundlage eines festen Maklerprovisionssatzes von 3,00 % berechnet, sondern richtet sich ausschließlich nach der im jeweiligen Maklervertrag vereinbarten und vom Makler tatsächlich vereinnahmten Maklerprovision. Änderungen der vereinbarten Maklerprovision wirken sich entsprechend auf die Höhe der Tippgeberprovision aus.

(1) Das Tippgeberprogramm richtet sich an Privatpersonen und gewerblichen Tippgebern, die dem Anbieter Hinweise auf potenzielle Kunden oder Geschäftsmöglichkeiten vermitteln.

 

(2) Die Teilnahme am Tippgeberprogramm setzt die Anerkennung dieser Geschäftsbedingungen voraus.

 

(3) Ein Anspruch auf Aufnahme in das Tippgeberprogramm besteht nicht, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

§ 3 Zielgruppe und Teilnahme am Tippgeberprogramm

§ 1 Geltungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen gelten für Tippgeberverträgen zwischen einem Tippgeber und RE/MAX Traumimmobilien Emmering. 

 

 

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Ich bin damit einverstanden, dass diese Daten zum Zweck der Kontaktaufnahme gespeichert und verarbeitet werden. Mir ist bekannt, dass ich meine Einwilligung jederzeit widerrufen kann.*

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Wir freuen uns über Ihren             Anruf unter 

Tel. 08141/ 529 09 998     oder

schreiben Sie uns eine E-Mail an
traumimmobilien@remax.de

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Öffnungszeiten:        Montag - Freitag        10:00 - 12:00  

                                                                          17:30 - 20:00 

Und nach Terminvereinbarung             

Kontaktdaten

Hauptstraße 7

82275 Emmering

Büro: 08141/ 52 90 998

Mobil: 0179/ 76 19 980

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